Informationen über die Auswirkungen der von RMA sp. z o.o. durchgeführten Aktivitäten. in Chojnów an der ul. Łużycka 14über die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Gemäß Art. 32c Abschnitt 1.2 des Gesetzes vom 29. November 2000, Atomgesetz (GBl. 2021, Nr. 623), möchte ich Sie darüber informieren, dass in RMA sp z o.o. in Chojnów an der ul. Łużycka 14 werden Tätigkeiten mit ionisierender Strahlenexposition durchgeführt, die im Einsatz von Geräten zur Erzeugung ionisierender Strahlung zur Schweißnahtprüfung bestehen. Die Tätigkeit wird auf der Grundlage von Genehmigungsbeschlüssen des Präsidenten der PAA durchgeführt.
Die Aktivitäten der Einheit werden in die Bedrohungskategorie III eingestuft.
Gemäß Art. 17 Abschnitt Gemäß Artikel 1 des Gesetzes vom 29. November 2000 über das Atomrecht (polnisches Gesetzblatt von 2021, Nr. 623) wurden die Mitarbeiter, die in Schweißinspektionspositionen beschäftigt sind, in die Expositionskategorie B eingestuft, um die Methode der Risikobewertung an das erwartete Niveau anzupassen. Die Bewertung der Exposition der Mitarbeiter erfolgt auf der Grundlage individueller dosimetrischer und umweltdosimetrischer Messungen, die vom IFJ in Krakau durchgeführt werden, und zwar so, dass festgestellt werden kann, ob die Mitarbeiter korrekt in diese Kategorie eingestuft sind.
In den letzten 12 Monaten wurden die nutzbaren Dosisgrenzwerte für die bei defektoskopischen Untersuchungen im Werk beschäftigten Personen und für die Allgemeinbevölkerung nicht über das zulässige Maß hinaus überschritten.
Die Durchführung von Tätigkeiten mit Exposition steht im Einklang mit dem Grundsatz der Optimierung, der erfordert, dass unter angemessener Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Faktoren sowie des aktuellen Stands der technischen Erkenntnisse die Anzahl der im Betrieb beschäftigten exponierten Personen sowie Personen aus der Gesamtbevölkerung ermittelt werden da die Wahrscheinlichkeit ihrer Exposition so gering wie möglich sein sollte und die Strahlendosen, denen sie ionisierendes Potenzial ausgesetzt waren, gering waren.
Im Zusammenhang mit den oben beschriebenen Tätigkeiten werden keine radioaktiven Stoffe in die Umwelt freigesetzt.
Aufgrund der oben genannten Informationen komme ich zu dem Schluss, dass die Aktivitäten im Zusammenhang mit der Verwendung von Geräten, die ionisierende Strahlung erzeugen, in den letzten 12 Monaten keine negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt hatten.